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Dr. Roberto Carballo Doctor en Derecho y Ciencias Sociales / Uruguay Abogado (Spanischer Anwalt) In eigener Kanzlei mit Zulassungen beim Ilustre Colegio de Abogados de Málaga und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg Dr. Günther F. Hoffmann Vereidigter Buchprüfer (Censor Jurado de Cuentas alemán) Steuerberater (Asesor Fiscal alemán) In eigener Kanzlei und Geschäftsführer der ADVISUS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung Hamburg Anschrift: Mittelweg 161, D-20148 Hamburg Tel.: 040 / 45 02 45 02 und 040 / 36 65 34 Fax: 040 / 45 02 45 45 www.spanischeranwalt.de www.kanzlei-dr-hoffmann.de |
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Rubrik: Personality Dr. Roberto Carballo / Dr. Günther F. Hoffmann Anfang der 1980er Jahre lernten sich der spanische Anwalt und der deutsche Steuerberater bei einem Kongress kennen und schätzen. Seit 1999 teilen sich beide ein gemeinsames Büro am Hamburger Mittelweg. Durch gemeinsame Mandanten und sich überschneidende Fragestellungen in Bezug auf Immobilien in Spanien, schrieben sie ein Buch, das nun in der vierten Auflage vorliegt. Wer in Spanien ein Haus kaufen möchte oder eines geerbt hat, kann sich in dem zweisprachigen Ratgeber über die rechtlichen und steuerlichen Fragen informieren. „Wir hatten schon Fälle, bei denen den Kaufinteressenten gesagt worden ist, sie sollten eine Kaufreservierung unterschreiben, und dann unterzeichneten sie in spanischer Sprache, ohne es genau zu verstehen, einen lmmobilienkaufvertrag", erklärt Roberto Carballo, Lateinamerikaner spanischer Abstammung, der seit 1979 in der Hansestadt lebt, Er ist bei den Anwaltskammern in Hamburg und Málaga zugelassen und hat die Qualifikation eines Europaanwaltes. Von 2000 bis 2004 war Roberto Carballo Vorstandsmitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Dr. Roberto Carballo ist Vorsitzender des Ausländischen Anwaltsvereins Deutschland e. V., den es schon seit 17 Jahren gibt. Neben Vorträgen führt er auch Seminare, unter anderem für Botschaften und Konsulate, durch. Dr. Günther F. Hoffmann ist für den steuerlichen Bereich zuständig. Bei deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen, einem Tätigkeitsschwerpunkt, arbeitet er eng mit Dr. Roberto Carballo zusammen. Nach wirtschaftswissenschaftlichem Studium und Promotion wurde Dr. Hoffmann 1981 zum Steuerberater und 1992 zum Vereidigten Buchprüfer bestellt. Neben Privatleuten gehören auch viele Firmen, die mit ihren Tochtergesellschaften in der Hansestadt ansässig sind, zu seinen Mandanten. Er betreut beispielsweise Menschen, die in Spanien eine Immobilie geerbt haben. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Ländern. „Was viele nicht beachten ist, dass Erbschaftsrecht und Erbschaftsteuerrecht zwei paar Schuhe sind. Auch ist das spanische Erbschaftsteuerrecht nicht mehr homogen, weil die autonomen Regionen in Spanien ein eigenes Erbschaftsteuerrecht durchführen können und davon auch Gebrauch machen", weiß Dr. Hoffmann. |
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