Dr. Hoffmann Dr. Carballo
Dr. Roberto Carballo
Doctor en Derecho y Ciencias Sociales / Uruguay
Abogado (Spanischer Anwalt)
In eigener Kanzlei mit Zulassungen beim Ilustre Colegio de Abogados de Málaga und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg 


Dr. Günther F. Hoffmann
Vereidigter Buchprüfer (Censor Jurado de Cuentas alemán) 
Steuerberater (Asesor Fiscal alemán)
In eigener Kanzlei und Geschäftsführer der ADVISUS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Niederlassung Hamburg


Anschrift: 
Mittelweg 161, D-20148 Hamburg
Tel.: 040 / 45 02 45 02
und 040 / 36 65 34
Fax: 040 / 45 02 45 45
www.spanischeranwalt.de
www.kanzlei-dr-hoffmann.de

Pressemitteilung

Dr. Roberto Carballo, Dr. Günther F. Hoffmann
Immobilien in Spanien, Erwerb - Verkauf - Vererbung
Zweisprachiger Ratgeber mit den Rechts- und Steuerinformationen aus Spanien und Deutschland
4 Auflage, Norderstedt (BoD-Verlag) 2007, 204 S., ISBN 978-3-8334-2480-9 (Preis € 24,80)

Autoren:

Dr. Roberto Carballo. Abogado (Spanischer Anwalt), Hamburg
Dr. Günther F. Hoffmann, Vereidigter Buchprüfer und Steuerberater, Hamburg

Inhalt:

Die Autoren erläutern zweisprachig (deutscher und spanischer Text stehen nebeneinander), was bei Kauf/Verkauf/Vererbung von spanischen Immobilien von Deutschland aus erledigt werden kann und durch welche Überprüfungen und Maßnahmen die Interessen und Rechte der Beteiligten gesichert werden können. Recht und Praxis bei spanischen Immobilien werden mit Abweichungen und Besonderheiten gegenüber Deutschland dargestellt. Es wird auf die relevante Besteuerung in beiden Ländern einschließlich des Doppelbesteuerungsrechts eingegangen.

Klappentext:

Dieses zweisprachige Buch, nunmehr in 4. Auflage mit Rechtsstand Januar 2008 ist aus der praktischen Arbeit der Autoren entstanden. Beide befassen sich seit mehr als 20 Jahren mit der Bearbeitung von deutsch-spanischen Rechts- und Steuerrechtsfällen. Aus ihren Erfahrungen mit spanischen Immobilien, ist ein Buch zum Verbraucherschutz, ein Ratgeber, geworden. Das Buch gibt viele praktische Hinweise und behandelt u a. das relevante Kaufrecht, Erbrecht und Steuerrecht aus beiden Staaten. Es wird in erster Linie für deutsche Käufer und Verkäufer veröffentlicht. Weil es praxisorientiert ist, kann es aber auch Verbraucherverbänden, Kreditinstituten und Versicherungen, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern nützliche Dienste erweisen.

Die vollständige Zweisprachigkeit des Buches dient außerdem der Kommunikation bei Immobilientransaktionen zwischen deutscher und spanischer Seite (Käufer/Verkäufer/Erben) und erleichtert den Umgang mit den spanischen Behörden und Institutionen

Ergänzender Text:

Da sich deutsches und spanisches Immobilienrecht erheblich unterscheiden, ist der wichtigste Rat, sich vor Vertragsabschluss stets erst sachkundig zu machen. Es sollten niemals im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb in Spanien Dokumente unterschrieben werden, deren Inhalt man sprachlich oder inhaltlich nicht vollständig versteht. Leider ist das in der Praxis oft nicht so.

Typischer Fall: Man glaubt, eine Reservierung unterschrieben zu haben, um das Immobilienobjekt später kaufen zu können. Tatsächlich handelt es sich oft schon um den Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrages. Nach spanischem Recht kann der Erwerb einer Immobilie auch ohne Notar, sogar mündlich, erfolgen. Natürlich kann man versuchen, den Vertrag anzufechten, aber nicht immer ist die Beweislage gut und es muss häufig der langwierige Rechtsweg beschritten werden.

Ein anderer Fall: Oft erleben Käufer hinsichtlich Lasten und Belastungen, Grundstücksgrenzen und Bebaubarkeit unliebsame Überraschungen, wenn sie erst kaufen und dann prüfen. Also immer erst prüfen und dann (vielleicht) kaufen.

 


Rubrik: Personality

Dr. Roberto Carballo / Dr. Günther F. Hoffmann

Anfang der 1980er Jahre lernten sich der spanische Anwalt und der deutsche Steuerberater bei einem Kongress kennen und schätzen. Seit 1999 teilen sich beide ein gemeinsames Büro am Hamburger Mittelweg. Durch gemeinsame Mandanten und sich überschneidende Fragestellungen in Bezug auf Immobilien in Spanien, schrieben sie ein Buch, das nun in der vierten Auflage vorliegt. Wer in Spanien ein Haus kaufen möchte oder eines geerbt hat, kann sich in dem zweisprachigen Ratgeber über die rechtlichen und steuerlichen Fragen informieren.

„Wir hatten schon Fälle, bei denen den Kaufinteressenten gesagt worden ist, sie sollten eine Kaufreservierung unterschreiben, und dann unterzeichneten sie in spanischer Sprache, ohne es genau zu verstehen, einen lmmobilienkaufvertrag", erklärt Roberto Carballo, Lateinamerikaner spanischer Abstammung, der seit 1979 in der Hansestadt lebt, Er ist bei den Anwaltskammern in Hamburg und Málaga zugelassen und hat die Qualifikation eines Europaanwaltes. Von 2000 bis 2004 war Roberto Carballo Vorstandsmitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Dr. Roberto Carballo ist Vorsitzender des Ausländischen Anwaltsvereins Deutschland e. V., den es schon seit 17 Jahren gibt. Neben Vorträgen führt er auch Seminare, unter anderem für Botschaften und Konsulate, durch.

Dr. Günther F. Hoffmann ist für den steuerlichen Bereich zuständig. Bei deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen, einem Tätigkeitsschwerpunkt, arbeitet er eng mit Dr. Roberto Carballo zusammen. Nach wirtschaftswissenschaftlichem Studium und Promotion wurde Dr. Hoffmann 1981 zum Steuerberater und 1992 zum Vereidigten Buchprüfer bestellt. Neben Privatleuten gehören auch viele Firmen, die mit ihren Tochtergesellschaften in der Hansestadt ansässig sind, zu seinen Mandanten. Er betreut beispielsweise Menschen, die in Spanien eine Immobilie geerbt haben. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Ländern. „Was viele nicht beachten ist, dass Erbschaftsrecht und Erbschaftsteuerrecht zwei paar Schuhe sind. Auch ist das spanische Erbschaftsteuerrecht nicht mehr homogen, weil die autonomen Regionen in Spanien ein eigenes Erbschaftsteuerrecht durchführen können und davon auch Gebrauch machen", weiß Dr. Hoffmann.